Hausordnung
Hausordnung
der Staatlichen Regelschule & Medienschule
„Geschwister Scholl“
MeuselwitzIn unserer Schule leben und arbeiten täglich eine Vielzahl von Menschen. Dieses Zusammenleben soll auf gegenseitiger Freundlichkeit, Achtung, Rücksichtnahme und Respekt sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften basieren. Die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schulalltags bildet die vorliegende Hausordnung. Sie ist für alle Schüler, Lehrer, weitere Mitarbeiter sowie Gäste des Hauses verbindlich und gilt für das gesamte Schulgelände.
§1 Allgemeines
- Das Schulhaus wird am Morgen nicht vor dem ersten Klingelzeichen betreten. Bei späterem Unterrichtsbeginn gilt dafür das Klingeln zur Pause.
- Das Schulgrundstück darf in der Unterrichtszeit ohne Genehmigung nicht verlassen werden.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulhaus zu verlassen. Arbeitsgemeinschaften oder andere schulische Veranstaltungen sind davon nicht betroffen.
§2 Sicherheit und Ordnung
- Fahrräder und Mopeds sind am Fahrradständer ordentlich abzustellen und zu sichern. Im Schulgelände sind die Fahrzeuge zu schieben. Der Aufenthalt am Fahrradständer während der großen Pausen ist nicht gestattet.
- Auf den Fluren wird nicht gerannt und kein Lärm (Schreien, Kreischen usw.) gemacht.
- Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) ist auf dem Schulgelände verboten.
- Für das Entsorgen von Müll werden die dafür vorgesehenen Abfallbehälter benutzt.
- Die Unterrichtsräume werden sauber verlassen, jede und jeder ist für die Ordnung an seinem Platz selbst verantwortlich.
- Das Mitbringen von Glasflaschen und offenen Getränken (beispielsweise Dosen und To Go-Becher) ist verboten.
§3 Eigentum
- Mit dem Mobiliar der Schule, den Außenanlagen und dem Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler wird pfleglich und verantwortungsvoll umgegangen.
- Festgestellte Schäden werden unverzüglich dem Sekretariat gemeldet.
- Bei mutwilligem Beschädigen wird die Verursacherin/der Verursacher zur Verantwortung gezogen. Eltern werden die Kosten für Ersatz, Reinigung oder Reparatur in Rechnung gestellt.
- Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern müssen für Sachschäden, die er einer anderen Person schuldhaft zufügt, aufkommen.
- Wertvolle Gegenstände und höhere Geldbeträge sollten nicht mitgebracht werden. Sie sind in der Schule nicht versichert und werden bei Verlust nicht ersetzt.
§4 Allgemeine Verhaltensregeln
- Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gehen freundlich und respektvoll miteinander um.
- Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, körperliche Attacken und Mobbing gegenüber anderen sind zu unterlassen.
- Das Mitbringen von Waffen ist strengstens verboten.
- Das Mitbringen und der Genuss von von E-Zigaretten, Tabakwaren, Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
§5 Verhalten im Unterricht
- Der Unterricht beginnt mit Klingelzeichen und wird durch die Lehrerin bzw. den Lehrer beendet.
- Mit dem Unterrichtsklingeln ist jede Schülerin und jeder Schüler auf seinem Platz und für den Unterricht bereit. Die Jacken werden vor dem Klingeln an die dafür vorgesehenen Gaderoben vor den Unterrichtsräumen aufgehangen.
- Für das Verhalten in den Fachräumen gelten besondere Regeln. Diese werden in der Fachraumordnung festgehalten und sind zu Beginn eines Schulhalbjahres Gegenstand der Belehrungen.
- Störungen des Unterrichts sind zu vermeiden. Sollten Schülerinnen und Schüler bewusst und wiederholt dagegen verstoßen, werden Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.
- Handys werden zu Beginn des Unterrichts abgegeben bzw. in die dafür vorgesehenen Behälter gelegt. Die Benutzung der Handys während der Unterrichtszeit ist untersagt. Ausnahme bildet die Erlaubnis der Fachlehrerin oder des Fachlehrers.
- Ungenehmigte Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude sind untersagt. Genehmigungen erteilt ausschließlich die Schulleitung oder ein Klassen- oder Fachlehrer.
- „Zu spät kommen“ ist eine Störung des Unterrichts. Nur in begründeten Fällen ist diese Störung gestattet (Busverspätung, Arzttermin,...). Bei häufigem Auftreten werden die Schülerinnen und Schüler an das Sekretariat verwiesen und verbringen dort die Unterrichtsstunde. Auf diese Weise versäumte Stunden gelten als unentschuldigt und können mit Ordnungsmaßnahmen bestraft werden.
§6 Verhalten in den Pausen
- Kleine Pausen
- Aufenthaltsort ist der jeweilige Unterrichtsraum.
- Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen.
- Die Pausen dienen der Vorbereitung auf die folgenden Unterrichtsstunden.
- Große Pausen
- Während der großen Pausen sind die Unterrichtsräume verschlossen.
- Die Taschen verbleiben im Unterrichtsraum.
- Aufenthaltsort ist der Schulhof bzw. zur Einnahme des Mittagessens der Speiseraum.
- Bei schlechtem Wetter verbleiben alle Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in den Sitzecken.
- Der Wechsel der Räume erfolgt nach dem Vorklingeln.
- Während der Hofpausen sind ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss zu nutzen.
§7 Ausfall und Vertretung
- Bei Lehrerausfall informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung.
- Die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher informiert die Klasse über kurzfristige Veränderungen des Stundenplans (Vertretungsplan).
§8 Krankheit und Beurlaubung- Bei Krankheit oder Fehlen durch andere nicht vorhersehbare und zwingende Gründe ist die Schule umgehend zu informieren. Eine Begründung bzw. ein ärztliches Attest ist nach Beendigung des Fehlens vorzulegen.
- Beurlaubungen können in dringenden Ausnahmefällen erteilt werden. Diese müssen rechtzeitig beantragt werden und können nur durch die Klassenleitung oder die Schulleitung genehmigt werden.
§9 Speiseraum
- Den Speiseraum suchen Schülerinnen und Schüler auf, um am Mittagessen teilzunehmen. Es werden keine Schultaschen mit in den Speiseraum genommen.
Hinweise:
Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können je nach Verstoß ausgesprochen werden:- Nachholen des versäumten Unterrichts nach Schulschluss
- Einschätzung des Fehlverhaltens bzw. Abschreiben von Auszügen aus der Hausordnung
- Einzug von Handys, Tablets und anderen störenden Gegenständen
- gemeinnützige Arbeiten
- Ausschluss von Wandertagen und Klassenfahrten
- Lernen am anderen Ort
- Verweise durch Klassenleiter oder Schulleiter
- Ausschluss aus dem Unterricht
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 24.01.2025 beschlossen.