• Hausordnung

  • Hausordnung

    • Hausordnung
      der Staatlichen Regelschule & Medienschule
      „Geschwister Scholl“
      Meuselwitz

      In unserer Schule leben und arbeiten täglich eine Vielzahl von Menschen. Dieses Zusammenleben soll auf gegenseitiger  Freundlichkeit,  Achtung, Rücksichtnahme und  Respekt  sowie  der  Einhaltung  gesetzlicher Vorschriften  basieren.  Die  Grundlage  für  einen  ordnungsgemäßen  Ablauf  des Schulalltags bildet  die vorliegende  Hausordnung.  Sie  ist  für  alle  Schüler,  Lehrer,  weitere  Mitarbeiter  sowie  Gäste  des  Hauses verbindlich und gilt für das gesamte Schulgelände.

      §1 Allgemeines

      1. Das  Schulhaus  wird  am  Morgen  nicht  vor  dem  ersten  Klingelzeichen  betreten.  Bei  späterem   Unterrichtsbeginn gilt dafür das Klingeln zur Pause.
      2. Das Schulgrundstück darf in der Unterrichtszeit ohne Genehmigung nicht verlassen werden.
      3. Nach  Unterrichtsschluss  ist  das  Schulhaus  zu  verlassen.  Arbeitsgemeinschaften  oder  andere schulische Veranstaltungen sind davon nicht betroffen.

      §2 Sicherheit und Ordnung

      1. Fahrräder  und  Mopeds  sind  am  Fahrradständer  ordentlich  abzustellen  und  zu  sichern.  Im Schulgelände  sind  die  Fahrzeuge  zu  schieben.  Der  Aufenthalt  am  Fahrradständer  während  der großen Pausen ist nicht gestattet.
      2. Auf den Fluren wird nicht gerannt und kein Lärm (Schreien, Kreischen usw.) gemacht.
      3. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) ist auf dem Schulgelände verboten.
      4. Für das Entsorgen von Müll werden die dafür vorgesehenen Abfallbehälter benutzt.
      5. Die  Unterrichtsräume  werden  sauber  verlassen,  jede und jeder  ist  für  die  Ordnung  an  seinem  Platz  selbst verantwortlich.
      6. Das Mitbringen von Glasflaschen und offenen Getränken (beispielsweise Dosen und To Go-Becher) ist verboten.

      §3 Eigentum

      1. Mit dem Mobiliar der Schule, den Außenanlagen und dem Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler wird pfleglich und verantwortungsvoll umgegangen.
      2. Festgestellte Schäden werden unverzüglich dem Sekretariat gemeldet.
      3. Bei mutwilligem Beschädigen wird die Verursacherin/der Verursacher zur Verantwortung gezogen. Eltern werden die Kosten für Ersatz, Reinigung oder Reparatur in Rechnung gestellt.
      4. Schülerinnen und Schüler  bzw.  ihre  Eltern  müssen  für  Sachschäden,  die  er  einer  anderen  Person  schuldhaft  zufügt, aufkommen.
      5. Wertvolle  Gegenstände  und höhere Geldbeträge  sollten nicht  mitgebracht  werden.  Sie  sind  in  der Schule nicht versichert und werden bei Verlust nicht ersetzt.

      §4 Allgemeine Verhaltensregeln

      1.  Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gehen freundlich und respektvoll miteinander um.
      2. Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, körperliche Attacken und Mobbing gegenüber anderen sind zu unterlassen.
      3. Das Mitbringen von Waffen ist strengstens verboten.
      4. Das Mitbringen und der Genuss von von E-Zigaretten, Tabakwaren, Alkohol und anderen Drogen ist verboten.

      §5 Verhalten im Unterricht

      1. Der Unterricht beginnt mit Klingelzeichen und wird durch die Lehrerin bzw. den Lehrer beendet.
      2. Mit dem Unterrichtsklingeln ist jede Schülerin und jeder Schüler auf seinem Platz und für den Unterricht bereit. Die Jacken werden vor dem Klingeln an die dafür vorgesehenen Gaderoben vor den Unterrichtsräumen aufgehangen.
      3. Für  das  Verhalten  in  den  Fachräumen  gelten  besondere  Regeln.  Diese  werden  in  der Fachraumordnung  festgehalten  und  sind  zu  Beginn  eines  Schulhalbjahres  Gegenstand  der Belehrungen.
      4. Störungen  des  Unterrichts  sind  zu  vermeiden.  Sollten  Schülerinnen  und  Schüler  bewusst  und wiederholt dagegen verstoßen, werden Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.
      5. Handys werden zu Beginn des Unterrichts abgegeben bzw. in die dafür vorgesehenen Behälter gelegt. Die Benutzung der Handys während der Unterrichtszeit ist untersagt. Ausnahme bildet die Erlaubnis der Fachlehrerin oder des Fachlehrers.
      6. Ungenehmigte  Bild-  und  Tonaufnahmen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude sind  untersagt.  Genehmigungen  erteilt  ausschließlich  die Schulleitung oder ein Klassen- oder Fachlehrer.
      7. „Zu  spät  kommen“  ist  eine  Störung  des  Unterrichts.  Nur  in  begründeten  Fällen  ist  diese  Störung gestattet  (Busverspätung, Arzttermin,...). Bei häufigem Auftreten werden die Schülerinnen und Schüler an das Sekretariat verwiesen und verbringen dort die Unterrichtsstunde. Auf diese Weise versäumte Stunden gelten als unentschuldigt und können mit Ordnungsmaßnahmen bestraft werden.

      §6 Verhalten in den Pausen

      1. Kleine Pausen
        • Aufenthaltsort ist der jeweilige Unterrichtsraum.
        • Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen.
        • Die Pausen dienen der Vorbereitung auf die folgenden Unterrichtsstunden.
      2. Große Pausen
        • Während der großen Pausen sind die Unterrichtsräume verschlossen.
        • Die Taschen verbleiben im Unterrichtsraum.
        • Aufenthaltsort ist der Schulhof bzw. zur Einnahme des Mittagessens der Speiseraum.
        • Bei schlechtem Wetter verbleiben alle Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in den Sitzecken.
        • Der Wechsel der Räume erfolgt nach dem Vorklingeln.
        • Während der Hofpausen sind ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss zu nutzen.

      §7 Ausfall und Vertretung

      1. Bei Lehrerausfall informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung.
      2. Die Klassensprecherin bzw. der  Klassensprecher  informiert  die  Klasse  über  kurzfristige Veränderungen  des  Stundenplans (Vertretungsplan).


      §8 Krankheit und Beurlaubung

      1. Bei Krankheit oder Fehlen durch andere nicht vorhersehbare und zwingende Gründe ist die Schule umgehend  zu  informieren.  Eine  Begründung  bzw.  ein  ärztliches  Attest  ist  nach  Beendigung  des Fehlens vorzulegen.
      2. Beurlaubungen  können  in  dringenden  Ausnahmefällen  erteilt  werden.  Diese  müssen  rechtzeitig beantragt werden und können nur durch die Klassenleitung oder die Schulleitung genehmigt werden.

      §9 Speiseraum

      1. Den Speiseraum suchen Schülerinnen und Schüler auf, um am Mittagessen teilzunehmen. Es werden keine Schultaschen mit in den Speiseraum genommen.

      Hinweise:
      Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können je nach Verstoß ausgesprochen werden:

      • Nachholen des versäumten Unterrichts nach Schulschluss
      • Einschätzung des Fehlverhaltens bzw. Abschreiben von Auszügen aus der Hausordnung
      • Einzug von Handys, Tablets und anderen störenden Gegenständen
      • gemeinnützige Arbeiten
      • Ausschluss von Wandertagen und Klassenfahrten
      • Lernen am anderen Ort
      • Verweise durch Klassenleiter oder Schulleiter
      • Ausschluss aus dem Unterricht

       

      Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am  24.01.2025 beschlossen.